WOHNHILFENDie AGJ-Wohnungslosenhilfe im Landkreis Konstanz bietet wohnungslosen Menschen Wohn- und Betreuungshilfen nach dem Achten Kapitel SGB XII an. Es stehen insgesamt 73 Wohn- und Betreuungsplätze in den Bereichen Betreutes Wohnen und Stationäre Hilfe zur Verfügung. Ziel der Wohn- und Betreuungsformen sind eine nachhaltige soziale Stabilisierung, Teilhabe und gesellschaftliche Integration der Betroffenen. Dazu gehören auch Angebote zur Tagesstrukturierung und Arbeitsmöglichkeiten. Im Landkreis stehen im Rahmen der Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten separate Frauenbereiche mit Einzelzimmern zur Verfügung. Die Begleitung von Frauen wird durch Beraterinnen nach einem frauenspezifischen Arbeitsansatz übernommen. Alle Hilfeangebote sind eng vernetzt im Sozial- und Gesundheitswesen im Landkreis Konstanz. Der Zugang zu den Wohnhilfen erfolgt in der Regel über unsere Fachberatungsstellen.
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STATIONÄRE HILFEStationäre Hilfen nach § 67 ff. SGB XII erhalten Personen, denen aufgrund der besonderen sozialen Schwierigkeiten mit ambulanten Maßnahmen nicht ausreichend oder wirksam geholfen werden kann. Dafür stehen im Jakobushof Radolfzell 38 Plätze in Einzel- und Doppelzimmern zur Verfügung. Für Frauen bieten wir separate, von den übrigen Wohnbereichen abgetrennte Zimmer an. Es werden auch wohnungslose Personen aufgenommen, deren Hilfebedarf nicht geklärt ist und die Bereitschaft zur Wiedereingliederung erkennen lassen. Um den differenzierten Bedarfslagen Rechnung zu tragen, werden folgende Leistungstypen entsprechend dem Landesrahmenvertrag Baden-Württemberg nach § 79 Abs.1 SGB XII in Abstimmung mit dem Landkreis Konstanz angeboten:
Ziele der Maßnahmen: Klärung der Bedarfslagen, Stärkung der Selbsthilfekräfte, Förderung vorhandener bzw. Entwicklung neuer Ressourcen, die die Betroffenen in die Lage versetzen, ihre besonderen sozialen Schwierigkeiten zu erkennen und zu überwinden. In Einzelfällen kann das Ziel auch sein, die sozialen Schwierigkeiten in dem Maße zu mildern, dass eine Fortsetzung der Hilfe in weniger intensiven Betreuungsformen möglich ist. In der Stationären Hilfe stehen die Bearbeitung der oftmals vielfältigen psychosozialen Probleme, Tagesstrukturierung sowie die Wohnungs- ggf. auch Arbeitssuche im Vordergrund. Dies erfordert eine intensive und engmaschige Begleitung sowie eine gute Vernetzung im Sozial- und Gesundheitswesen.
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Jakobushof |
BETREUTES WOHNEN FÜR WOHNUNGSLOSE MENSCHENUm eine langfristige soziale Stabilisierung zu erreichen und einen Weg zurück in ein eigenständiges Leben und Wohnen zu ebnen, stehen 35 Plätze im Betreuten Wohnen für wohnungslose Menschen zur Verfügung. Die Betreuungsdauer beträgt 6–18 Monate und richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf. Unser Beratungsangebot zielt vorrangig auf soziale Stabilisierung. Langfristige Ziele sind:
Die Vermittlung erfolgt durch die Fachberatungsstellen oder die stationäre Hilfe. Die Kosten übernimmt der Sozialhilfeträger nach § 68 SGB XII. Sowohl in privat angemietetem Wohnraum als auch in Wohnraum, der von der Einrichtung zur Verfügung gestellt wird, kann die Betreuung stattfinden. In Singen und Konstanz sind inzwischen zwei erfolgreiche Wohnprojekte entstanden. Betreutes Wohnen FreiRAUm Singen Betreutes Wohnen Konstanz
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FreiRAUm – Betreutes Wohnen Betreutes Wohnen |
BETREUTES WOHNEN FÜR SUCHTKRANKE MENSCHENDas Betreute Wohnen für suchtmittelabhängige Menschen nach § 53 SGB XII wird in Kooperation zwischen Suchtberatung und Wohnungslosenhilfe des AGJ-Fachverbandes durchgeführt. Viele suchtkranke Menschen haben nach einer Entwöhnungsbehandlung und gegebenenfalls einer Adaption weiterhin Hilfebedarf. Das Betreute Wohnen fördert suchtkranke Menschen in ihren Stärken und Fähigkeiten. Die in der stationären Vorbehandlung erreichten Entwicklungen sollen fortgeführt und im Alltag erprobt und umgesetzt werden. Die berufliche Eingliederung, eine eigene Wohnung und suchtmittelfreie soziale Beziehungen sind neben der Stabilisierung der Abstinenz vorrangige Ziele. |
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BETREUTES WOHNEN FÜR MENSCHEN MIT PSYCHISCHER ERKRANKUNGDer AGJ-Fachverband bietet in Konstanz, Radolfzell und Singen betreutes Wohnen für volljährige Menschen mit wesentlicher seelischer Behinderung i.S. von § 53 Abs.1 SGB XII in vom Träger angemietetem Wohnraum an. Die Betreuung kann auch in privat angemietetem Wohnraum stattfinden. Ziel ist, den betreuten Personen eine weitgehend eigenständige Lebensführung, soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben in der Gemeinde zu eröffnen und zu erhalten. |
Betreutes Wohnen |
AGJ-Wohnungslosenhilfe im Landkreis Konstanz
Bodenseestraße 61
78315 Radolfzell
Telefon 07732 4023
wlh-konstanz@agj-freiburg.de
Träger
AGJ-Fachverband für Prävention und
Rehabilitation in der Erzdiözese Freiburg e.V.
www.agj-freiburg.de
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